03.12.2025 – tk. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVwG) hat die Klage der Deutschen ReGas gegen die Genehmigungsbehörde abgelehnt. Es urteilte: Das LNG-Terminal Mukran darf Strom weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren erzeugen (ohne KWK-Anlage), benötigt dafür jedoch eine neue Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren muss mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

Das StALU Vorpommern räumte – schon während der Verhandlung – dem Betreiber eine weitere Frist bis 30. April 2026 ein. Warum? Seit April 2025 gilt die aktuelle Genehmigung und es war klar, dass diese Ende 2025 ausläuft. Man darf auf die Erklärung des StALU gespannt sein, wenn es sich denn überhaupt äußert.
Und Lärmbelästigungen? Durch das LNG-Terminal? Nein, sagt ReGas. Das sind andere.

Das Wischi-Waschi um das LNG-Terminal Mukran geht weiter. Die heutige Verhandlung in Leipzig befeuert die Kritik. Auch seitens der DUH. Zugleich wirft die völlig deplatzierte Klage weitere Fragen zum Betrieb der LNG-Anlage auf.

#

Comments are closed