29.11.2025 – tk. Am kommenden Mittwoch (03.12.2025) wird in Leipzig über die Klage der Deutschen ReGas gegen die Genehmigungsbehörde StALU entschieden. Sollte dem Ansinnen des LNG-Störfallanlagenbetreibers in Mukran entsprochen werden, gäbe es kein Genehmigungsverfahren und demzufolge dann auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Das käme einem weiteren „Freibrief“ gleich, den LNG-Irrsinn auf Rügen fortzusetzen.
PM Bundesverwaltungsgericht

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