21.09.2025 – BI/tk. Bürgerbegehren dürfen nicht an formalen Kriterien scheitern. Die Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen fordert deshalb, die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern dahingehend zu ändern, dass die Beantragung von Bürgerbegehren erleichtert sowie die Zulassung zukünftig von einer unabhängigen Instanz entschieden wird.

Dass ein Bürgerbegehren aus formalen Gründen scheitern kann, zeigt das Urteil zur Klage der Initiatoren aus Sassnitz. Sie wollten sich gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald zur Wehr setzen. Eine Gerichtssprecherin teilte nach der Verhandlung jedoch mit, dass vom Kläger nicht – wie eigentlich formal vorgesehen – Vorschläge gemacht wurden, wie anfallende Kosten beglichen werden sollten. Dazu hätten die Kosten für den Fall aufgeführt werden müssen, dass das Bürgerbegehren erfolgreich gewesen wäre.

Es ist auf die Praxis im Land Brandenburg zu verweisen. Dort muss die Behörde und nicht der Antragsteller berechnen, welche Kosten für das in Frage stehende Projekt entstehen. Zudem entscheidet nicht die Gemeinde, ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, sondern eine unabhängige Instanz.

Neben zahlreich angereisten Sassnitzern nahmen auch Vertreter der Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen am 09.09.2025 als Beobachter an der Gerichtsverhandlung in Greifswald teil.

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