21.10.2025 – tk. Der Betrieb der Störfallanlage in Mukran ist deutschlandweit höchst umstritten und wiedermal gibt ein Genehmigungsverfahren Anlass zur Kritik.

Die Antragsunterlagen liegen nur in Papierform und nur in Stralsund bzw. Sassnitz zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen – auch die vorzulegende Kurzfassung – stehen nicht digital zur Verfügung.

Um zwei Ordner durchzusehen und den Inhalt zu prüfen, muss jedes Mal eine der beiden Behörden zu den Sprechzeiten und ansonsten sogar nach telefonischer Abstimmung aufgesucht werden. Das beschneidet für alle – aber insbesondere für Menschen mit Handicap (!) – die Möglichkeit, sich die Antragsunterlagen anzusehen, um eine Einwendung zu verfassen.

Vertreter der Bürgerinitiative und weitere Unterzeichner wenden sich in einem Schreiben an den ressortzuständigen Landesminister. Dr. Till Backhaus wird darin aufgefordert, das StALU ein bürgerfreundliches und transparentes Verfahren durchführen zu lassen.

Genehmigungsunterlagen müssen analog zugänglich sowie digital und damit unabhängig von Ort und Zeitpunkt für jeden Bürger im Auslegungszeitraum abrufbar sein. Die Genehmigungsbehörde hat natürlich zu berücksichtigen, dass ggf. Betriebsinterna zu schützen sind. Das darf jedoch nicht in dem Sinne erfolgen, dass Beteiligungsmöglichkeiten derart eingeschränkt werden. Die Behörde kann durchaus verlangen, die Dokumente in einem verkehrsüblichen elektronischen Format vorzulegen.

Die Unterzeichner machen zudem das besondere Interesse an einem Erörterungstermin deutlich. Auch wenn dazu keine Pflicht für das StALU besteht, sollte bei einem so umstrittenen Projekt allein aus politischen Gründen Transparenz ein Muss sein.

Rückblickend wird im o.g. Schreiben auf die damalige Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen: Einen Tag vor der Auslegung des Antrages teilte das StALU mit, dass vom 03. bis 05. und am 08.04.2024 die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen. Also lediglich an vier Tagen (!). Digital waren sie insgesamt sechs Tage – darunter Samstag und Sonntag – einzusehen.

Ende 2024 lief die Genehmigung für die LNG-Störfallanlage in Mukran aus. Das StALU Vorpommern ermöglichte dennoch den Weiterbetrieb. Doch auch diese „Duldungsgenehmigung“ endet mit Jahresende. Der Anlagenbetreiber, die Deutsche ReGas, hat inzwischen den Weiterbetrieb der LNG-Störfallanlage mit wesentlichen Änderungen beantragt.

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