27.07.2026 – tk. Die Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen begrüßt die Entscheidung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (MV) zur eingereichten Petition zur Änderung bei Bürgerbegehren.

Die von der Bürgerinitiative im September 2025 eingereichte Petition zur Überprüfung der Kommunalverfassung mit dem Ziel einer Erleichterung der Beantragung von Bürgerbegehren und einer Entscheidung darüber durch eine unabhängige Instanz ist abgeschlossen, wie der Petitionsausschuss des Landtages vor Kurzem mitteilte. Der Landtag entschied am 01.07.2026, das Anliegen an die Landesregierung zu überweisen. Sie soll den Beschluss bei Gesetzentwürfen berücksichtigen.

Die Entscheidung über ein Bürgerbegehren soll zukünftig von einer unabhängigen Instanz getroffen werden, nicht mehr von der Kommune selbst, deren Entscheidung angefochten wird. Der Landtag regt dazu eine Änderung von § 20 Absatz 5 Satz 6 der Kommunalverfassung (KV M-V) an. Ein Kostendeckungsvorschlag (vgl. § 20 Absatz 5 Satz 1 KV M-V) ist zwar weiterhin vom Petenten einzubringen, um finanzielle Auswirkungen zu verdeutlichen. Doch der Landtag betonte nochmals in seinem Beschluss, dass die Initiatoren bei Bedarf von der Gemeinde sowohl über die Zulässigkeit als auch über den Kostendeckungvorschlag beraten werden müssen.

Siehe Pressemitteilung

Offen ist weiterhin die Befassung mit der im Mai 2024 eingereichten Bundestag-Petition gegen den Betrieb der LNG-Störfallanlage Mukran. Sie war im Bundestag nicht behandelt, sondern einfach an den Landtag MV übergeben worden.

Information zur ersten Bundestag-Petition gegen den Bau des LNG-Terminals, die damals von zwei Binzern eingereicht wurde.

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