07.04.2026 – tk. Die Genehmigung für den weiteren Betrieb der LNG-Störfallanlage Mukran liegt vor. Das StALU erteilt sie für ein LNG-Terminal ohne KWK-Anlage und für zwei schwimmende Regasifizierungsschiffe als Teil der Störfallanlage. Die deutschlandweit kritisierte LNG-Anlage darf danach bis 2043 betrieben werden.

Bereits das Genehmigungsverfahren stieß auf heftige Kritik und auch die Erteilung der weiteren Betriebsgenehmigung stößt auf Widerstand, weil z.B. die anhaltenden offensichtlichen und hörbaren Unzulänglichkeiten nicht ausgeräumt sind. Die Einwendungen sind von der Genehmigungsbehörde wieder einmal als nicht relevant eingeschätzt worden. Dennoch: Die LNG-Anlage stellt klima- und naturschutzfachlich ein völlig falsches Signal für die deutsche Energiepolitik dar.

Siehe Genehmigungsbescheid

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