18.12.2025 – tk. Eigentlich soll die Adventszeit besinnlich auf die Weihnachtsfeiertage vorbereiten und den Alltag entschleunigen. Doch was für turbulente Tage liegen hinter uns!
Am Mittwoch (10.12.2025) war eine Besuchergruppe der Bürgerinitiative Gast im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. In Schwerin verwiesen die Teilnehmer nochmals eindringlich und mit starken Argumenten darauf, wie eine energiepolitische Industrialisierung auf Rügen mit aller Macht gegen den Schutz der Landschaft und unter Nichtbeachtung der Interessen sowie eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger durchgedrückt werden soll.
Bereits vor dem Besuchsprogramm konnte im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses über die noch ausstehenden Behandlungen von Petitionen zum Betrieb des LNG-Terminals und zur Vereinfachung bei Bürgerbegehren gesprochen werden.
Der Bundesfinanzhof urteilte am Donnerstag (11.12.2025), dass die Festsetzung des Öltankers EVENTIN und die Einziehung der Ladung nicht rechtens war. Die Frage bleibt, ob die Zollverwaltung gegen diese Urteil gerichtlich vorgeht oder ob der Abzug des Öltankers mit einer Ladung von 100.000 Tonnen Rohöl zeitnah erfolgt.
In den Tagen danach gab es weitere Abstimmungen zu möglichen Einwendungen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zum Weiterbetrieb der LNG-Störfallanlage Mukran.
Am Montag (15.12.2025) endete die Frist für Einwendungen und die Ostsee-Zeitung griff in einem Beitrag die Forderung der BI an das StALU und den zuständigen Ressortminister nach Durchführung eines Erörterungstermins auf. Dieser Termin soll ermöglichen, dass Hinweise, Kritiken und Bedenken öffentlich werden können.
Der Kreistag Vorpommern-Rügen forderte am Abend in seiner Sitzung in Grimmen mehr Transparenz und die Offenlegung von Unterlagen und Daten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren. Der von mehreren Fraktionen eingebrachte Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Die Deutsche ReGas hatte noch kurz vor der Befassung im Kreistag mit zwei Anträgen zum Thema LNG den Landrat angeschrieben. In „ReGas-Manier“ wurden im Raum stehende Befürchtungen erneut bagatellisiert. Die Reaktion bei den Abgeordneten zeigte allerdings, dass die damit beabsichtigte Wirkung nicht erzielt wurde.
Zudem stimmten die Kreistagsmitglieder dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BfS/FDP/VR+ zu. Damit wurden Bundes- und Landesregierung aufgefordert, sich unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils für die unverzügliche Freigabe des vor Rügen auf Reede festgesetzten Öltankers EVENTIN einzusetzen.
Am Dienstag (16.12.2025) teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit, rechtlich gegen den Antrag auf Änderungsgenehmigung der Deutschen ReGas vorzugehen. Grund dafür: Die Deutsche ReGas will das Flüssigerdgas-Terminal nicht mehr wie angekündigt mit einer Landstromversorgung betreiben. Außerdem habe das Unternehmen eine dauerhafte Erlaubnis für die Weiterverschiffung des Flüssigerdgases beantragt, was nach Auffassung der DUH (und der BI!) nicht vom LNG-Beschleunigungsgesetz gedeckt ist. Zugleich informierte sie, dass eine Einwendung beim StALU in Stralsund eingereicht wurde.
Am Mittwoch (17.12.2025) berichteten Medien, dass die Deutsche ReGas 70 Millionen Euro für die LNG-Pipeline (Lubmin-Mukran) zahlen soll. Die Bundesnetzagentur schreibt eine 10 prozentige Kostenbeteiligung vor. ReGas ist mit einer Beschwerde gegen die Bundesnetzagentur gescheitert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: ReGas soll zahlen! Das passt dem LNG-Unternehmen nicht. Es argumentiert, der Bund habe das LNG-Terminal auf der Insel Rügen gewollt und müsse selber zahlen. Außerdem sei die Rohrleitung für Gaskapazitäten am LNG-Terminal Mukran überdimensioniert.
Für Spannung ist also weiterhin gesorgt.

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